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Stand: 16.05.2012
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Energieausweis
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Welche Vorteile bringt der Energieausweis?
Seit dem 1. Juli 2008 sind Besitzer von Wohngebäuden gesetzlich verpflichtet, über einen Energieausweis darzustellen, wie gut das Haus gedämmt ist und wie effizient die Heizung arbeitet. Er informiert Hausbesitzer, Käufer und auch Mieter über die energetische Qualität von Gebäuden, schafft damit Vergleichsmöglichkeiten.Der Bedarfsausweis basiert auf dem Energiebedarf. Auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten sowie unter Annahme von standarisierten Randbedingungen (wie z. B. Klimadaten und Nutzerverhalten) errechnen sich entsprechende Kennwerte (für End- und Primärenergie).Der Verbrauchsausweis orientiert sich am Energieverbrauch. Die Werte basieren auf der Grundlage von Heiz- und Warmwasserverbräuchen der letzten drei Abrechnungsperioden bezogen auf das gesamte Gebäude.

Erkennt man hier auch die Energiekosten für eine Wohnung?
Der Energieausweis dient zur Information der Nutzer über die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes. Auf den zukünftigen Verbrauch sowie einzelne Energiekosten lässt dieser keine Rückschlüsse zu.

Sind Vermieter bei schlechten Werten zu einer Modernisierung verpflichtet?
Nein, denn der Energieausweis gibt lediglich Modernisierungsempfehlungen und keine rechtliche Verpflichtung dazu.

Benötigt wirklich jedes Gebäude einen Energieausweis oder gibt es auch Ausnahmen?
Der Energieausweis gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude. Ausnahmen bilden Bauwerke, die nicht regelmäßig genutzt werden (z.B. Ferienhäuser oder für ganz spezielle Nutzungen, wie z.B. Gewächshäuser.

Was passiert, wenn ein Vermieter trotz Verpflichtung keinen Energieausweis erstellen lässt?
Er handelt ordnungswidrig, wenn er den Energieausweis nicht vollständig oder rechtzeitig zugänglich macht und kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro belegt werden.

Hier können Sie sich einen Energieausweis ansehen
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