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Stand: 03.02.2012
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Wir kennen uns aus – Wissenswertes für Eigentümer
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Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder schützen Menschenleben, das haben sie in den vergangenen Jahren mehrfach unter Beweis gestellt. Immer mehr Bundesländer fordern den Einbau per Gesetz. Allerdings gibt es in Bremen, Hamburg und Niedersachsen unterschiedliche Regelungen:

Bremen:
Änderung der Landesbauordnung im Oktober 2009. In Neubauwohnungen müssen ab dem 01.05.2010 alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31.12.2015 entsprechend auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt dem unmittelbaren Besitzer, es sei den der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Hamburg:
Seit 2006 müssen Neubauwohnungen mit Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2010. Dabei sind die Zuständigkeiten nicht klar geregelt.

Niedersachsen:
Hier besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, Rauchwarnmelder in Wohnungen zu installieren. Eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung wird für 2010 angestrebt.

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Effiziente Heizungstechnik - regenerative Energien

Verschiedene Heizsysteme sind für Mehrfamilienhäuser hinsichtlich der Energie-Effizienz besonders interessant. Das sind sowohl Photovoltaik-Systeme und Solaranlagen zur Warmwasserbereitung als auch Gasbrennwert- oder Holzpellets-Kessel bis hin zur Biomasse-Heizung.

Ebenso lohnt sich eine detaillierte Betrachtung darüber, wie eine Wärmepumpe zur Nutzung von Erdwärme funktioniert oder auch über die Vorteile von Mini- Blockheizkraftwerken. Ein Vergleich macht deutlich, wie Energie-Einsparung möglich ist, zum Beispiel durch Verringerung der Wärmeverteilverluste.

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GEWOBA-Handbuch für Wohnungseigentümer

Neu: Wir bieten unseren Kunden eine umfangreiche Broschüre als praktische und verständliche Orientierungshilfe für Wohnungseigentümer und Verwaltungsbeiräte. Das Handbuch erläutert auf insgesamt 77 Seiten wichtige Begriffe zum Wohnungseigentum als Rechtsform und klärt über die Gemeinschaftsordnung auf. GEWOBA-Kunden erhalten das Handbuch zusätzlich als PDF zum Herunterladen in ihrem persönlichen Login. 

Einen kurzen Überblick über unsere Leistungen erhalten Sie hier. Gern beraten wir Sie rund um das Thema Eigentumsverwaltung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und schauen dann bei uns vorbei - wir freuen uns auf Sie!

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Kontakt

Sie wünschen weitere Informationen?
Dann wenden Sie sich bitte an:

Thomas Grabley
Abteilungsleiter Eigentumsverwaltung

Thomas Grabley

E-Mail:
grabley@gewoba.de


Büro Bremen
Rembertiring 27
28195 Bremen
Telefon: 0421 36 72-2 10
Telefax:  0421 36 72-2 11



Büro Hamburg
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20095 Hamburg
Telefon: 040 65 79 79 08
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E-Mail: hamburg@gewoba.de

 
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