Haben Sie Fragen zum Thema Compliance oder zum Compliance-Management der GEWOBA? |
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Unter Compliance versteht die GEWOBA die Einhaltung geltender Gesetze, unternehmensinterner Richtlinien und gesellschaftlicher Normen, insbesondere der arbeitsrechtlichen Nebenpflichten. Als eines der ersten Unternehmen der deutschen Wohnungswirtschaft führt die GEWOBA derzeit, insbesondere zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Unternehmens, ein umfassendes Compliance-Management in Abstimmung mit dem Betriebsrat ein. Sollten Sie Fragen zum Compliance-Management haben, können Sie sich gern per Mail an uns wenden. E-Mail: compliance.beauftragter@gewoba.de Ergänzend hierzu werden der Gesamtbetriebsrat und die Unternehmensleitung einen Ombudsmann, also einen unabhängigen externen Ansprechpartner auswählen. An diesen werden Sie sich in Fragen der Compliance ebenfalls wenden können, allerdings ohne dass Ihre Identität der GEWOBA durch den Ombudsmann bekannt gegeben werden wird. Demnächst werden Sie sich auf dieser Seite noch ausführlicher rund um das Thema Compliance im Hause GEWOBA informieren können. Unter anderem wollen wir Ihnen hier den Namen, die Kontaktmöglichkeiten sowie das Tätigkeitsfeld des Ombudsmannes nennen und weitere – derzeit noch in der Abstimmung befindlichen – Details erläutern. |
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