Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter
GEWOBA
Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen
Rembertiring 27
28195 Bremen

Telefon: 0421 36 72-0
Telefax: 0421 36 72-1 03

E-Mail: info@gewoba.de 
Internet: www.gewoba.de 

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 114440878

Vorstand: Anja Passlack, Dr. Christian Jaeger

2. Was kann ich gewinnen?
Sie haben die Möglichkeit, bei verschiedenen Gewinnspielen der GEWOBA Preise zu gewinnen. Die Preise werden bekannt gegeben durch:

„Instagram“                              https://www.instagram.com/gewoba_bremen/
„Party zu gewinnen“                GEWOBA Magazin und Aushang, Instagram
„MOIN Balkonia“                      GEWOBA-Magazin, Instagram
„Wontorra-wills-wissen.de“    https://www.gewoba.de/wontorra-wills-wissen 

3. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnehmenden an diesen Werbeaktionen müssen natürliche Personen sein, einen Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Teilnahme an unseren Gewinnspielen ist wie folgt möglich:

„Instagram“                              https://www.instagram.com/gewoba_bremen 
„Party zu gewinnen“                Per E-Mail oder per Post
„MOIN Balkonia“                      Per E-Mail oder per Post
„Wontorra-wills-wissen.de“   https://www.gewoba.de/wontorra-wills-wissen 

Die Preise werden unter allen Teilnehmenden des jeweiligen Gewinnspiels verlost oder in einer Jurysitzung ermittelt. Die Teilnahme erfolgt, indem Sie die im Beitrag genannten Bedingungen erfüllen.

Postalische Zusendungen berücksichtigen wir nur, wenn dies ausdrücklich genannt wird.

4. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt?
Die Aktionen starten mit der Veröffentlichung und enden wie folgt:

„Instagram“ Party zu gewinnen                        29.05.2024
„Party zu gewinnen“                                        29.05.2024
„MOIN Balkonia“                                              10.08.2024
„Wontorra-wills-wissen.de“      06.08.2024 – 31.10.2024

5. Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
Mitarbeitende der GEWOBA sowie Beschäftigte in mit der GEWOBA verbundenen Unternehmen
Mitarbeitende der in dieses Gewinnspiel involvierten Unternehmen
Unmittelbare Familienangehörige von mitarbeitenden Personen
Der Gewinnspielverein und verschiedene Gewinnspiel-Dienste

Die GEWOBA ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Wie werden die Gewinner ermittelt?
Unter allen Teilnehmenden ermittelt die GEWOBA die Gewinner*innen wie folgt:

„Instagram“                                Losverfahren
„Party zu gewinnen“                    Jurysitzung
„MOIN Balkonia“                          Jurysitzung
„Wontorra-wills-wissen.de“      Losverfahren

7. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden wie folgt informiert:

„Instagram“                                                Privatnachricht
„Party zu gewinnen“                         E-Mail oder per Post
„MOIN Balkonia“                               E-Mail oder per Post
„Wontorra-wills-wissen.de“   E-Mail oder Privatnachricht

8. Wie erhalte ich meinen Gewinn?
Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner oder die Gewinnerin aufgefordert, der GEWOBA die zur Übersendung oder Übergabe des Gewinns nötigen Kontaktdaten mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist die teilnehmende Person verantwortlich.

9. Was passiert, wenn ich mich nach Gewinnbenachrichtigung nicht melde?
Für die Rückmeldung der Gewinnerinnen und Gewinner gelten folgende Fristen:

„Instagram“                            48 Stunden
„Party zu gewinnen“                     7 Tage
„MOIN Balkonia“                           7 Tage
„Wontorra-wills-wissen.de“  48 Stunden

Sollte sich der Gewinner oder die Gewinnerin nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nach Gewinnbenachrichtigung bei der GEWOBA melden, verfällt der Gewinn.
In diesem Fall werden aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmenden neue Gewinner*innen ausgelost. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein*e Gewinner*in der GEWOBA falsche Kontaktdaten mitteilt und wir den Preis daher nicht übersenden oder übergeben können.

10. Vorbehaltsklausel
Die GEWOBA behält sich vor, ein Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die GEWOBA allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
Die GEWOBA haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. In begründeten Fällen kann ein Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.

11. Datenschutzbestimmungen
Die GEWOBA verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden (Anrede, Vor- und Nachname, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse) ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels.
Die Kontaktdaten und die Postanschrift dienen der Übersendung eventueller Gewinne.
Die Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse dient der Benachrichtigung und der schnellen Kontaktaufnahme im Falle einer Gewinnabwicklung.
Nach Ablauf des Gewinnspiels löscht die GEWOBA alle Angaben unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Die Datenverarbeitung erfolgt zur ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Eine Nutzung Ihrer Daten für werbliche Zwecke schließt die GEWOBA aus, es sei denn, Sie haben der GEWOBA Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt.
Weitere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 12ff. DSGVO können Sie unter www.gewoba.de/datenschutz abrufen oder im Hause GEWOBA, Rembertiring 27, 28195 Bremen einsehen.

Beim Gewinnspiel „MOIN Balkonia“ überlässt der/die Teilnehmende der GEWOBA das Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Bildern und stellt sicher, dass keine Personen abgebildet sind, die der Ablichtung nicht zugestimmt haben.
Die Nutzungsfreigabe der Person/Personen auf einem Bild muss schriftlich erfolgen und liegt in der Verantwortung des/der Teilnehmenden. Liegt die Freigabe nicht oder nicht vollständig vor, wird der Beitrag vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

12. Sonstiges
Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Die GEWOBA behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.

13. Freistellung von Instagram
Dieser Wettbewerb wird durchgeführt von der GEWOBA, Rembertiring 27 in 28195 Bremen (Veranstalter). Er steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die GEWOBA übermittelt keine Informationen an Instagram.

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