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Stand: 16.05.2012
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GEWOBA Nachrichten
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Gütesiegel für www.gewoba.de

Das Webportal der GEWOBA wurde erstmalig im März 2007 und dann erneut im Februar 2009 nach dem renommierten ips – internet privacy standards –Verfahren zertifiziert bzw. rezertifiziert. Dabei wurde die GEWOBA für die vorbildliche Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen mit dem ips-Online-Gütesiegel ausgezeichnet.

Im Februar 2011 erfolgte eine erneute Prüfung der Webseiten mit dem Ziel der Re-Zertifizierung. Das Webportal zeichnet sich weiterhin durch vorbildlichen Datenschutz aus und erhält daher das bundesweit anerkannte und z.B. vom Bundesjustizministerium und der Initiative D21 der Bundesregierung empfohlene Gütesiegel ips.

Im Prüfbericht zur Zertifizierung wurde zudem die regelmäßige Aktualisierung und Optimierung des Webportals lobend erwähnt und die übersichtliche und benutzerfreundliche Gestaltung hervorgehoben. Weiterhin wird positiv erwähnt, dass das Unternehmen ohne rechtliche Verpflichtung das unternehmenseigene Webportal in weiten Teilen barrierefrei also insgesamt barrierearm gestaltet hat.

Im Bereich der Datenerfassung und –verarbeitung wurden u.a. alle Registriervorgänge überprüft. Die jeweils erfassten Daten sind auf notwendige Kontaktdaten ganz im Sinne der Datensparsamkeit gemäß § 3a BDSG begrenzt. Die Datenübermittlung erfolgt vorbildlich innerhalb einer https-Verschlüsselung und mit einem gültigen SSL-Zertifikat.

Die innerhalb der geschlossenen Nutzergruppen vorhandenen Leistungen sind nach wie vor datenschutzrechtskonform. Die auf den offenen Webseiten vorhandenen Leistungen sind grundsätzlich ohne die Erfassung personenbezogener Daten möglich. Bei der Erfassung personenbezogener Daten (zum Beispiel bei der Nutzung von Kontaktformularen) werden die gesetzlichen Vorgaben ebenfalls eingehalten.

Auch hinsichtlich der Erfassung von Nutzungsdaten gibt es keine Kritikpunkte.  Die IP-Adresse wird zu statistischen Zwecken erfasst, nicht personenbezogen ausgewertet und nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Auch weist die GEWOBA transparent in der Datenschutzerklärung auf den Umgang mit Nutzungsdaten hin. Dies entspricht in allen Punkten den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG).

Das Datenschutzmanagement und die Umsetzung technisch-organisatorischer Datenschutzmaßnahmen nach § 9 BDSG sind in allen Punkten ohne Beanstandungen.

Das Webangebot entspricht insgesamt den gesetzlichen Anforderungen des BDSG und des TMG. Somit setzt die GEWOBA in allen Punkten die Anforderungen des ips-Kriterienkataloges um und ist damit berechtigt, das Gütesiegel erneut für zwei Jahre zu führen.

Kontakt

Karin Liedtke
Pressesprecherin

Karin Liedtke

Telefon:
0421 36 72-1 01

Telefax:
0421 36 72-1 03

E-Mail:
liedtke@gewoba.de

 
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