Wenn es sich nicht um Kleintiere (z.B. Wellensittiche, Hamster, Mäuse, Meerschweinchen) handelt, bedarf die Haltung von Tieren in der Wohnung grundsätzlich unserer Genehmigung. Dazu ist ein schriftlicher Antrag einzureichen. Antragsvordrucke erhalten Sie in unseren Büros oder senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Bei Hunden prüfen wir, ob Rasse, Wohnung(sgröße) und Nachbarschaft zueinander passen. Kampfhunde oder Kampfhund-Mischlinge (sog. Listenhunde) dürfen bei uns in Bremen, Bremerhaven und Oldenburg (es gilt dabei überall die Bremer Liste) nicht gehalten werden. Eine Katze wird grundsätzlich genehmigt, wenn sie nicht als Freigänger gehalten wird. Katzentreppen an der Hausfassade sind insofern nicht erlaubt. Bei Fischen, die in Aquarien gehalten werden, werden statische Faktoren geprüft. Auch wenn Sie für viele Kleintiere keine Genehmigung benötigen, gibt es hier einige Ausnahmen - beispielsweise Papageien, Frettchen, Ratten und Exoten wie Echsen, Schlangen oder Vogelspinnen.