Wohnen im geförderten Neubau: Anspruch besteht häufiger als gedacht
Viele der GEWOBA-Neubauwohnungen sind öffentlich gefördert. Für den Bezug einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein – bekannt als B-Schein – erforderlich. Ob ein Haushalt zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt ist, hängt vom Gesamteinkommen des Haushalts ab. Die Einkommensgrenzen bei Neubauwohnungen liegen wesentlich höher als bei bestehenden Wohnungen.
Soll eine geförderte Neubauwohnung bezogen werden, dürfen die bundesgesetzlichen Einkommensgrenzen aus § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes um bis zu 60 % überschritten werden. Abzustellen ist dabei in der Regel auf das Einkommen, dass innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erwarten ist.
So kann beispielsweise eine fünfköpfige Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen und drei Kindern im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes, mit einem zu erwartenden jährlichen Brutto-Einkommen aus ausschließlich nichtselbstständiger Arbeit* in Höhe von bis zu 73.915 Euro Anspruch auf den B-Schein haben. Das Beispiel zeigt, dass eine Berechtigung zum Bezug einer geförderten Neubauwohnung häufiger als gedacht besteht.