Bremen, 12.02.2026. Ab März 2026 rüstet die GEWOBA alle ihre Wohnungen mit fernablesbaren Warm- und Kaltwasserzählern aus. Damit setzt das Unternehmen nicht nur die Vorgaben der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) um, die im Zuge der europäischen Energieeffizienzrichtlinie fernablesbare Zähler für Warmwasser vorschreibt, sondern nimmt zeitgleich auch den Austausch der Kaltwasserzähler vor, um eine vollständig digitale Messung des Wasserverbrauchs zu ermöglichen. Betroffen sind mehr als 38.000 Wohnungen in Bremen und Bremerhaven.
Die GEWOBA startet die Umstellung in der ‚Gartenstadt Süd‘ in der Bremer Neustadt. Hier werden in den ersten rund 1.000 Wohnungen die Wasserzähler bis Ende März 2026 ausgetauscht. Ihre Mieterinnen und Mieter hat die GEWOBA schriftlich informiert. Für sie ergeben sich nach der Umstellung nur Vorteile: Die neuen Wasserzähler übermitteln die Verbrauchsdaten automatisch per Funk. Persönliche Ablesetermine sind nicht mehr erforderlich; die Datenerfassung erfolgt zuverlässig und komfortabel. Die Warm- und Kaltwasserzähler in den Wohnungen tauschen die GEWOBA Energie GmbH (GEG) und autorisierte Montagedienstleister aus - in der Regel in 20 bis 30 Minuten pro Wohnung. Dabei bleibt die Trinkwasserversorgung selbstverständlich uneingeschränkt gewährleistet.
In den betroffenen Wohnungen sind zurzeit die Wasserzähler überwiegend im Besitz von wesernetz Bremen GmbH und swb Vertrieb Bremen GmbH. Letztere rechnet das Trinkwasser bisher direkt mit den Mietern auf Grundlage der bestehenden Einzelverträge ab.
Mit der swb Vertrieb GmbH und der Wesernetz Bremen GmbH haben die GEWOBA und ihre Tochtergesellschaft GEG vereinbart, dass künftig die GEWOBA die vollständige Abrechnung der Wasserkosten übernimmt. Diese werden in die jährliche Betriebskostenabrechnung integriert. Separate Abrechnungen zwischen der swb Vertrieb GmbH und den Mieterhaushalten entfallen. Nach der Schlussabrechnung der swb Vertrieb GmbH enden auch die bisherigen separaten monatlichen Vorauszahlungen für Wasser. Stattdessen erfolgt eine Mitteilung zu den angepassten Betriebskostenvorauszahlungen durch die GEWOBA.
Nicht betroffen sind die GEWOBA-Neubauten der letzten Jahre und alle Wohnungen, in denen im Zuge von Modernisierungsarbeiten bereits fernablesbare Zähler installiert wurden.