Compliance

Compliance bedeutet die Einhaltung und Überwachung der Regelwerke eines Unternehmens und die Übereinstimmung des geschäftlichen Handels mit den Gesetzen sowie den gesellschaftlichen Erfordernissen und Wertvorstellungen.

Die GEWOBA hat im Jahr 2009 als eines der ersten deutschen Wohnungsunternehmen freiwillig ein umfassendes Compliance-Management zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Unternehmens eingeführt. Es dient der Vermeidung, dem Erkennen und der Überwachung von Compliance-Risiken und der transparenten Aufklärung eventueller Verstöße.

Wesentlicher Bestandteil unseres Compliance-Managements sind die Verhaltensgrundsätze die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GEWOBA bindend sind. Diese Verhaltensgrundsätze konkretisieren unter anderem das Verbot der Vorteilsnahme:

 

  • Mitarbeiter der GEWOBA nehmen keine Geschenke, Vergünstigungen oder geldwerte Vorteile von Geschäftspartnern an.
  • Einladungen zu Veranstaltungen oder Bewirtung müssen der Üblichkeit entsprechen und dürfen keinen unangemessen hohen Wert haben.

Durch regelmäßige Quartals-​ und Jahresberichte des Compliance-​Managements werden Vorstand sowie Aufsichtsrat umfassend über die Compliance-​Situation im Unternehmen unterrichtet. Hinweisen auf mögliche Compliance-​Fälle wird durch das Compliance-​Management mit eigenen Untersuchungen aktiv nachgegangen, wozu auch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bis zur rückhaltlosen Aufklärung des Sachverhalts gehört. Im Falle von gravierenden Compliance-​Verstößen erfolgt eine sofortige Meldung an Vorstand und Aufsichtsrat.

Bei Fragen und Hinweisen zum Thema Compliance und zum Compliance-​Management der GEWOBA können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Externe (Kunden, Auftragnehmern, etc.) jederzeit vertrauensvoll an die Compliance-​Beauftragte wenden.

Hinweisgeberschutz

Ab Juli 2023 können Hinweise auf einen möglichen Compliance-Verstoß auch über die interne Meldestelle der GEWOBA abgegeben werden. 

Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle hat die GEWOBA einen unabhängigen Dritten beauftragt. 

Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Dr. Marco Núñez Müller, 
c/o CHATHAM PARTNERS, Neuer Wall 50, 20354 Hamburg.

Sie erreichen Herrn Dr. Núñez Müller auch per E-Mail unter marco.nunez@chatham.partners und per Telefon unter +49 170 5420954.

Hinweise werden unter Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraulich behandelt.

Für Hinweise im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes stehen auch externe Meldestellen zur Verfügung. Diese sind:

Ihre Ansprechpartnerin

Barbara Wurbs

Telefon: 0421 36 72-4 70
Telefax: 0421 36 72-76 470

Hier finden Sie das an die Geschäftspartner der GEWOBA gerichtete Anschreiben zur Compliance

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